> HIER KLICKEN zu einigen Gedanken, warum Sie einen ZIVILTECHNIKER beauftragen sollten ...
Der Ziviltechniker ist zur Erbringung von planenden, prüfenden,
überwachenden, beratenden, koordinierenden und
treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen,
zur Erstellung von Gutachten und zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden berechtigt.
Der Ziviltechniker ist Vertrauensperson und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dipl.-Ing. Erich Olsacher ist befugt in folgenden Tätigkeitsbereichen:
Wasserversorgung
· Quellfassungen und Brunnen
· Hochbehälter
· Wasseraufbereitung
· Leitungsnetz
Abwasserentsorgung
· Schutz vor Regenwasser
· Kanalisation
· Kläranlagen
Kleinwasserkraftwerke
Landwirtschaftlicher Wasserbau
Abfallwirtschaft
Flussbau und Hochwasserschutz
Verkehrsplanung und Straßenbau
Raumplanung und Raumordnung
LINK zum ............................................ INTERVIEW mit Erich Olsacher im ORF RADIO-KAERNTEN ................................