Die Ausschreibung und der Vertrag mit der Baufirma sollten 
fair für beide Seiten sein. Der Bauherr darf erwarten, dass 
"der angebotene Preis hält". Doch besonders nach 
Niedrigstpreis-Angeboten versuchen manche Firmen, sich 
mit Nachforderungen "die Butter aufs Brot" zu verdienen. 

Öffentliche Stellen (Gemeinden, Verbände etc.) sind bei 
der Vergabe von Aufträgen an die komplizierten Regeln 
des Bundesvergabegesetzes gebunden. 

Firmen, die Fehler im Vergabeverfahren feststellen, können 
langwierige Nachprüfungsverfahren veranlassen, 
Neuausschreibungen erzwingen oder Entschädigungen verlangen.