Die Ausschreibung und der Vertrag mit der Baufirma sollten fair für beide Seiten sein. Der Bauherr darf erwarten, dass "der angebotene Preis hält". Doch besonders nach Niedrigstpreis-Angeboten versuchen manche Firmen, sich mit Nachforderungen "die Butter aufs Brot" zu verdienen. Öffentliche Stellen (Gemeinden, Verbände etc.) sind bei der Vergabe von Aufträgen an die komplizierten Regeln des Bundesvergabegesetzes gebunden. Firmen, die Fehler im Vergabeverfahren feststellen, können langwierige Nachprüfungsverfahren veranlassen, Neuausschreibungen erzwingen oder Entschädigungen verlangen.